Eidgenössische Volksinitiative

«Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)»

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Die Erbschaftssteuerreform ist im
März 2013 mit 110'205 gültigen Unterschriften zustandegekommen.

Sammelstand

1 3 1 8 2 8
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Volksinitiative "Erbschaftssteuerreform"

Informationen und Argumentarien zur Erbschaftssteuerreform

Argumente

Die Erbschaftssteuer ist liberal und gerecht
Unsere Gesellschaftsordnung beruht in hohem Masse darauf, dass die Menschen gleiche Startmöglichkeiten haben sollen, um sich gemäss ihren Leistungen und Vorlieben frei zu entfalten. Ungleiche Chancen wie beispielsweise eine Behinderung werden dabei durch die Gesellschaft ausgeglichen. Die höchst ungleiche Verteilung der Vermögen in der Schweiz, wo 1% der Bevölkerung gleich viel besitzt wie die übrigen 99%, widerspricht dem liberalen Gedanken der Chancengleichheit. Zudem muss selbst erarbeitetes Geld versteuert werden, während Erbschaften, die den Erben ohne eigene Leistung zufallen, selbst in Milliardenhöhe häufig steuerfrei sind. Das ist unfair und begünstigt die unerwünschte Konzentration der Vermögen in der Hand einiger weniger. Die Erbschaftssteuer ist eine gerechte Steuer, die dem entgegenwirkt.

Dank hohen Freibeträgen bleibt der Mittelstand steuerfrei
Die eidgenössische Erbschaftssteuer wird moderat ausgestaltet. So werden das Einfamilienhaus (allgemeine Freigrenze 2 Mio. Franken), die Familienbetriebe und KMU (zusätzliche Freigrenze und reduzierter Steuersatz) sowie die Bauernhöfe (steuerfrei) geschont. Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz bleibt erhalten, da die Steuer mit einem Steuersatz von 20% geringer ist als in Deutschland (30%), Frankreich (40%), Grossbritannien (40%) und den USA (49%, vorübergehend reduziert auf 28%).

Die Kantone werden am Ertrag beteiligt
Die Erbschaftssteuer-Einnahmen gehörten bisher den Kantonen. Diese haben sie jedoch weitgehend dem interkantonalen Steuerwettbewerb geopfert. Zudem ist eine von Kanton zu Kanton unterschiedliche steuerliche Behandlung des Nachlasses schwer einzusehen. Die Kantone werden für den Verlust ihrer Kompetenz entschädigt, indem sie am Ertrag der Erbschaftssteuer mit einem Drittel beteiligt werden.

Höhere Lebenserwartung belastet die AHV
Immer weniger Erwerbstätige müssen immer mehr für die zahlreicher werdenden AHV-Rentner bezahlen. Um die AHV zu finanzieren, müssen die Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mittelfristig erhöht oder es müssen die Leistungen an die Rentner reduziert werden. Höhere Beiträge belasten die Arbeitseinkommen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Eine solche Entwicklung strapaziert zunehmend die Solidarität zwischen Jung und Alt.

Moderate Erbschaftssteuer trägt zur Stärkung der AHV bei
Erbschaften fallen als Folge der gestiegenen Lebenserwartung meist erst im Rentenalter an. Um die AHV langfristig zu sichern und gleichzeitig die Prämien zahlende Generation zu entlasten, soll auch die Renten beziehende Generation mit einer moderat ausgestalteten Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Finanzierung der AHV beitragen. So können die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, der Binnenkonsum und der wichtige Zusammenhalt zwischen den Generationen gestärkt werden.